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Günther Bareiss-Stipendium

Günther Bareiss-Stipendium-Auslandsstudium

Satzung des Günther-Bareiss-Stipendiums 'Auslandsstudium'

1. Die Stiftung führt den Namen "Günther Bareiss-Stipendium-Auslandsstudium". Das Stipendium ist von Herrn Dipl. Ing. Günther Bareiss gestiftet, wofür ihm die Hochschule großen Dank weiß. Es handelt sich um eine nicht rechtsfähige uneigentliche Stiftung.

2. Zielsetzung der Stiftung ist es, alle zwei bis drei Jahre Studierenden des Haupt- und Aufbaustudiums sowie Postdoc Studierenden der Hochschule für Philosophie ein Auslandssemester, vornehmlich in Übersee, zu ermöglichen.

3. Sinn eines solchen Auslandsstudiums soll es sein, sich wissenschaftlich weiter zu qualifizieren, andere Kulturen intensiv kennen zu lernen und ein reflektiertes Verhältnis zum eigenen Land zu gewinnen. Der Stiftungszweck muss nicht ausschließlich durch diese Förderung verwirklicht werden, andere Stiftungen können unterstützend beitreten.

4. Die Stiftung finanziert Lebenshaltungskosten und evtl. anfallende Studierkosten. Reisekosten sind in der Regel von der Stipendiatin oder dem Stipendiaten selbst zu tragen. Das Stipendium gilt für ein Semester, höchstens für sechs Monate. Es beläuft sich maximal auf 6.000,- Euro. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.

5. Es wird kein Grundkapital eingerichtet. Die Stiftung finanziert ihre Leistungen durch Einzahlungen von Herrn Dipl. Ing. Günther Bareiss. Die Einzahlungen erfolgen auf das Konto der Hochschule und werden auf einer eigenen Kostenstelle im Kostenplan der Hochschule verbucht. Etwaige Verwaltungskosten der Stiftung sind aus der Einzahlung durch Herrn  Dipl. Ing. Günther Bareiss zu decken.

Er trägt zusammen mit der Hochschulleitung Sorge für die Erreichung des Stiftungszweckes. Über die Erfüllung des Stiftungszweckes, sowie über die Einnahmen und Ausgaben erstellt der Rektor der Hochschule jährlich einen Bericht und legt ihn am Beginn des neuen Jahres Herrn Dipl. Ing. Günther Bareiss sowie dem Hochschulrat vor.

6. Bewerbungsverfahren
6.1 Das Auswahlgremium besteht aus dem Rektor der Hochschule sowie dem Kanzler als geborene Mitglieder. Falls sich die Bewerber im Magister- oder Promotionsstudium befinden, sind die jeweiligen Betreuer stimmberechtigte Mitglieder des Gremiums. Vertretung ist möglich. Diese Tätigkeit ist ehrenamtlich. Aufgabe des Gremiums ist die Erfüllung des Stiftungszweckes.

6.2 Dieses Gremium befindet über die eingegangenen Anträge auf Auslandsstudium im Sinn des Stifters.

6.3 Die Bewerber müssen mit mindestens “magna cum laude” bewertete Leistungen in den bisherigen Studien erbracht haben und schriftlich begründen, weshalb sie im Ausland studieren wollen, welche Studien sie und wo sie  diese studieren wollen. Sie haben den Nachweis zu erbringen, dass sie die Sprache des gewählten Aufenthaltsortes gut in Wort und Schrift beherrschen.

6.4 Das Stipendium wird in zwei Raten ausgezahlt. Die erste Rate wird vor Beginn der Abreise überwiesen. Die zweite Hälfte wird nach Vorlage eines Zwischenberichts ausgezahlt. Falls der Bericht von dem Gremium für nicht ausreichend im Sinne des Stiftungszweckes bewertet wird, entfällt die zweite Rate.

6.5 Nach Beendigung des Stipendiums sind ein Kurzbericht, die Nachweise der Prüfungen und eventuelle Veröffentlichungen dem Gremium vorzulegen.

6.6. Fallen die Zahlungen des Stifters aus irgendeinem Grund aus, können aus einem bewilligten Stipendium keine finanziellen Forderungen an die Hochschule oder den Orden geltend macht werden.

7. Sollte es zu einer Beendigung der Stiftungstätigkeit kommen, fällt das Restgeld an Herrn Dipl. Ing. Günther Bareiss zurück.

München, den 10. Mai 2005


Herr Dipl. Ing. Günther Bareiss
Prof. Dr. Norbert Brieskorn SJ, Rektor



erstellt von Maria Schwartz zuletzt verändert: 09.09.2010 15:55