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FAQ

FAQ des Tutoriums

Hier findet ihr Antworten auf einige Fragen, die uns in der Studienberatung häufig gestellt werden.

Zunächst ist zu empfehlen, in jedem Fall das Vorlesungsverzeichnis der HfPh zu erwerben (auf der Hochschulseite auch als PDF verfügbar):
1) Im Vorlesungsverzeichnis findet ihr neben einem Überblick über die kommenden Lehrveranstaltungen auch wichtige Informationen zu den verschiedenen Studiengängen, zum Scheinerwerb, sämtliche Termine und Fristen(!), die Einschreibungsbedingungen u.v.m.
2) Neu: Die Erläuterungen zu einzelnen Veranstaltungen werden nicht mehr als gedrucktes Vorlesungsverzeichnis (Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis) angeboten, sondern sind ausschließlich als Online-Erläuterung verfügbar.

Details zu allen Studiengängen stehen ferner in den entsprechenden Prüfungsordnungen.

Allgemeines

  • Wann kann man sich immatrikulieren?

    ⇒ In jedem Semester. Die Einschreibung findet i.d.R. für das Sommersemester in den ersten beiden Aprilwochen, für das Wintersemester in den ersten beiden Oktoberwochen statt.

  • Muss man für ein Studium an der Hochschule für Philosophie katholisch sein?

    ⇒ Nein. Das Studienangebot ist in keiner Weise an eine Konfessionszugehörigkeit gebunden.

  • Gibt es Studiengebühren?

    ⇒ Die HfPh erhebt ebenso wie andere Hochschulen in Bayern Studiengebühren. Aktuelle Informationen, Befreiungsanträge u.v.m. findet ihr auf den Hochschulseiten.

  • Wie kann ich das Wireless LAN des LRZ von meinem eigenen Laptop aus benutzen bzw. wie komme ich von den beiden Computern im 1. Stock der Hochschule aus ins Internet?

    ⇒ siehe Portal-How-To

Grundstudium (Bakkalaureat - letzter Start Sommersemester 2009)

  • Übersichtsblatt zu Lehrinhalten und Wochenstunden (in eckigen Klammern angegeben) im Grundstudium (JPG, 180KB)
  • Ist das Bakkalaureat ein Bachelor of Arts (B.A.)?

    ⇒ Nein. Aber es sind Fälle bekannt, in denen das Bakkalaureat im Ausland als B.A. anerkannt wurde. In den nächsten Jahren steht außerdem die Einführung des Bachelor bevor.

  • Muss ich alle Vorlesungen besuchen?

    ⇒ Vorlesungen sind Präsenzveranstaltungen ohne Anwesenheitsliste. Entscheidend für den Abschluss ist die Leistung in der Prüfung. Dennoch wird nicht zuletzt wegen der inhaltlichen Eigenart eines Philosophiestudiums empfohlen, mindestens die prüfungsrelevanten Vorlesungen regelmäßig zu besuchen.

  • Wie setzt sich die Bakkalaureats-Note zusammen?
    ⇒ Alle Noten der Einzelprüfungen (mündl./schriftl.) von Vor- und Schlussbakk plus die Note des Logikscheins. Die Noten der Seminarscheine gehen nicht in die Bakk-Durchschnittsnote ein.

Hauptstudium (Magisterstudiengang - nur noch bis 2012)

  • Übersichtsblatt zum Hauptstudium (JPG, 108KB)
  • Wie viele Scheine muss ich für die Zulassung zur Magisterprüfung vorlegen?

    ⇒ Es sind vier Scheine notwendig, zwei im Hauptfach, je einer in den beiden Nebenfächern.

  • Wer aus dem Lehrkörper ist prüfungsberechtigt? Bei wem kann ich meine Magisterarbeit schreiben?

    ⇒ Eine Liste prüfungsberechtigter Professoren und Dozenten hängt im Schaukasten im EG der Hochschule aus.

Bachelor-Studiengang (Start: Wintersemster 2009/2010)

  • Ab dem Wintersemster 2009/2010 stellt die Hochschule für Philosophie auf das Bachelorsystem um. Es ist somit keine Einschreibung in den Bakkalaureats-Studiengang mehr möglich.
  • Die relevanten Informationen zum Bachelor-Studium können Sie der Übersichtsseite zum Bachelorstudiengang der Hochschule für Philosophie entnehmen.

Promotionsstudium

  • Wie viele Scheine muss ich für die Promotion vorlegen?

    ⇒ Es sind acht Hauptseminarscheine notwendig - vier davon bringt man i.d.R. bereits aus dem Magisterstudium mit. Wenn nicht der M.A. in Philosophie, sondern ein anderer Hochschulabschluss die Grundlage für die Promotion bildet (»Quereinsteiger«), müssen zusätzlich zur bestandenen Zusatzprüfung in Philosophie noch sechs Scheine vorgelegt werden.

  • Kann ich die Scheine auch schon während des Philosophie-Hauptstudiums sammeln?

    ⇒ Ja. Nicht für den Magister gebrauchte Seminarscheine aus dem Hauptstudium werden für die Promotion angerechnet.

  • Wie lange kann ich als StudentIn im Promotionsstudium eingeschrieben sein?

    ⇒ Höchstens 6 Semester, danach erfolgt die Exmatrikulation. Bislang werden für Studierende in der Promotionsphase keine Studienbeiträge erhoben.

  • Welche Regelungen gelten für »Quereinsteiger« mit nicht-philosophischem Hochschulabschluss?
    ⇒ »Quereinsteiger« qualifizieren sich für die Promotion entweder a) durch den Erwerb des Bakkalaureats (reguläres Grundstudium; neu: Im Zuge der Bachelorumstellung ersetzt das "Philosophicum" diese Möglichkeit) oder absolvieren b) die Zusatzprüfungen in höchstens 6 Semestern. Für diese Zeit müssen Studienbeiträge entrichtet werden. Nach Bestehen aller Prüfungen beginnt dann die eigentliche, nochmals dreijährige Zeit der Promotion (gegebenenfalls Erwerb von noch ausstehenden Seminarscheinen und Abfassung der Dissertation).

  • Welchen Status besitzen aktive, aber exmatrikulierte Promovenden?
    ⇒ Exmatrikulierte Promovenden können weiter an ihrer Doktorarbeit arbeiten, die Doktorandenkolloquien ihres Doktorvaters besuchen und nach Abgabe der Dissertation die mündliche Disputation absolvieren. Außerdem können sie, was im Kontext der eigenen Prüfungsvorbereitung hilfreich sein kann, die Disputationen anderer Promovenden besuchen.
    Für den Besuch von Vorlesungen ist eine Einschreibung als Gasthörer erforderlich. Achtung - exmatrikulierte PromovendInnen der Hochschule müssen auch für die Gasthörereinschreibung keine Studienbeiträge zahlen, nur die Verwaltungsgebühr von 30€!

erstellt von Dennis Stammer zuletzt verändert: 24.09.2009 13:44
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